Issel

Gewässerunterhaltung

Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Die betrifft unter anderem die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit und die Pflege der Ufer. (vgl. §39 WHG)

Die Unterhaltung der Issel und deren Ausbau obliegt dem Isselverband. Ausgenommen hiervon sind in Zukunft Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel. Hier ist der Zweckverband Issel zuständig.

Wasserrahmenrichtlinie

Die EG- Wasserrahmenrichtlinie ist im Jahr 2000 erstmals in Kraft getreten. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt mit dem Schwerpunkt eine angemessene Gewässergüte zu erhalten (vgl. WRRL, 2000). In Deutschland wurde die Richtlinie 2002 durch das neue Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Spätestens bis 2027 soll ein guter Zustand der Gewässer erreicht sein. (vgl. Flussgebiete NRW 2020)

Bei erheblich veränderten Gewässern, wozu ebenfalls die Issel gehört, ist die Erreichung eines guten Zustands nicht möglich, da es bestehende Nutzungen zu erhalten gilt, weshalb hier das Ziel ist ein gutes ökologisches Potential zu erreichen. Zur Erreichung sind vor allem Maßnahmen zu ergreifen, welche die natürliche Struktur der Gewässer fördern und eine fehlende Durchgängigkeit wieder herstellen. (vgl. Flussgebiete NRW, 2020)

Weitere Infos finden Sie auf folgender Seite:


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